Benimmregeln für die Weihnachtsfeier in der Firma

Alle Jahre wieder liegt in den Postfächern vieler Arbeitnehmer eine E-Mail mit dem Betreff „Weihnachtsfeier“. Während es sich in manchen Unternehmen um eine Riesensause handelt, wird das Event bei anderen etwas ruhiger angegangen. So oder so: Eine Weihnachtsfeier kann die eine oder andere Stolperfalle in Sachen Benimm bereithalten. Das beginnt schon mit der Zusage zur Teilnahme.

weihnachtsfeier

Ist die Feier eine Pflichtveranstaltung?

Die firmeninterne Feier hat in den meisten Unternehmen Tradition. Denn einerseits soll die lockere Atmosphäre das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken und andererseits als positiver Jahresabschluss dienen. Viele Arbeitnehmer fragen sich daher, ob die Teilnahme Pflicht ist. Vielleicht, weil sie bereits etwas anderes vorhaben oder derartige Events grundsätzlich lieber meiden. Grundsätzlich gilt jedoch: Eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Fällt die Feier jedoch in die reguläre Arbeitszeit, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seiner normalen arbeitsvertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Das heißt, er muss in dieser Zeit arbeiten.

Natürlich ist es jedem selbst überlassen, ob man an der Weihnachtsfeier teilnehmen möchte. Allerdings hat das Event in manchen Firmen einen so hohen Stellenwert, dass man sich mit einem einfachen (und zugegebenermaßen ehrlichen) „Da habe ich keine Lust drauf“ wahrscheinlich nicht sehr beliebt macht. Vorgesetzte und Kollegen könnten sich durch zu viel Ehrlichkeit vor den Kopf gestoßen fühlen. Daher ist es ratsam, sein Bedauern darüber auszudrücken, dass man verhindert ist und daher nicht teilnehmen kann.

Dresscode auf der Firmen-Weihnachtsfeier

Grundsätzlich gilt auf der Weihnachtsfeier der gleiche Dresscode wie an regulären Arbeitstagen. Es sei denn, in der Einladung ist explizit etwas anderes angegeben. Ist der also eher förmlich mit Kostüm oder Anzug, ist ein solches Outfit auch für die Weihnachtsfeier die richtige Wahl. Sind Jeans und Pullis im Büro angesagt, geht das auch auf der Weihnachtsfeier völlig in Ordnung. Natürlich kann es nach einem langen Arbeitstag aber nicht schaden, sich vor der Feier etwas frisch zu machen.

Verhalten auf der Weihnachtsfeier

Eine Weihnachtsfeier bietet traditionsgemäß viele Gelegenheiten, in Benimmfallen zu tappen. Das beginnt bereits beim Essen. Wer sich seinen Teller am Buffet so überlädt, dass einzelne Speisen kaum noch erkennbar sind, macht ebenso wenig einen guten Eindruck wie jemand, dessen Tischmanieren zu wünschen übrig lassen. Auch beim Alkohol gilt: Weniger ist mehr. Wer also beispielsweise weiß, dass er etwa fünf Gläser Wein verträgt, sollte nicht mehr als drei Gläser trinken. Vermieden werden sollte auch das Trinken auf nüchternen Magen oder das „Durcheinandertrinken“.

Die lockere Atmosphäre kann trügerisch sein. Arbeitnehmer sollten sich daher hüten, allzu freundschaftlich mit Kollegen oder gar dem Vorgesetzten zu werden. Dies gilt insbesondere für Getuschel, Lästereien oder das Ausplaudern privater Angelegenheiten sowie für unangemessene Flirts.

P.S. Auch für die Weihnachtsfeier gilt übrigens: Man soll gehen, wenn es am schönsten ist!

Bild: fratinardi123 | pixabay.com

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