Ein Diebstahl steht verdeckt im Zeugnis – was nun?

• Ich habe in der Firma ein paar Notizblocks für mich privat eingesteckt. Das hat jemand mitbekommen, es meinem Chef erzählt und mir wurde daraufhin fristlos gekündigt. Im Zeugnis steht jetzt  »… war gegenüber Kollegen ehrlich«. Diesen Zeugniscode für Diebstahl beim Arbeitgeber kennt wahrscheinlich jeder Personalverantwortliche und weiß deshalb auch, dass das keine normale Kündigung war. Was sage ich, wenn ich jetzt in meinen Bewerbungen darauf angesprochen werde, ob ich wirklich wegen Diebstahl entlassen wurde? Das Ganze tut mir natürlich schrecklich leid!

diebstahl

Ein recht kluger Mann, Ernst Freiherr von Feuchtersleben (österreichischer Arzt, Philosoph und Lyriker) sagte sehr treffend: »Reue ist der Verstand, der zu spät kommt.« JEDEM Arbeitnehmer sollte klar sein, dass der Diebstahl – auch von Kleinigkeiten – zur Kündigung führen kann. Ob in Ihrem konkreten Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Wenn die Frist für eine Kündigungsschutzklage noch nicht abgelaufen ist und Sie keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, dann suchen Sie unverzüglich einen Anwalt für Arbeitsrecht auf. Der kann dann auch thematisieren, was im Zeugnis steht und eventuell eine andere Formulierung durchsetzen.

Ein Diebstahl im Zeugnis kann sehr problematisch sein

»Ehrlichkeit« gehört zu den Basistugenden, die im Arbeitsleben eigentlich als selbstverständlich vorausgesetzt werden. In einem Zeugnis muss das also nicht zwingend enthalten sein. Allerdings gibt es Berufsgruppen, da gehen beim Leser leicht Warnleuchten an, wenn es nicht explizit erwähnt ist. Das sind Mitarbeiter, die mit Bargeld zu tun haben, die in der Gastronomie oder im Hotel arbeiten beispielsweise. Wenn Sie zu dieser Berufsgruppe gehören, haben Sie ein echtes Problem. Da hilft nur, zu Ihrem Vorgesetzten zu gehen und ihn zu bitten, Ihnen mit so einer Formulierung nicht die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz zu verbauen.

Zwar muss ein Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen, es muss aber auch wohlwollend sein. Wenn der Arbeitgeber jedoch nicht bereit ist, das Zeugnis umzuschreiben bzw. den Diebstahl-Passus zu entfernen, dann müssen Sie wohl damit leben. Denn einen Zeugnisberichtigungsanspruch gerichtlich durchzusetzen, dürfte schwer machbar sein. Offensichtlich gibt es ja einen Zeugen und damit einen Beweis für den Diebstahl. Ob es eine Lösung ist, im Vorstellungsgespräch darauf angesprochen, wahrheitsgemäß zu sagen, was sich zugetragen hat? Vermutlich bleibt Ihnen nicht viel anderes übrig.

Bild: Anemone123 | pixabay.com | Ausschnitt

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