Thema Urlaub im Bewerbungsgespräch erwähnen?
Folgende Zeilen haben uns als Reaktion auf unseren Beitrag zu Urlaub in der Probezeit erreicht: Seit etwa einem Monat bin ich auf der Suche nach einer neuen Herausforderung. Ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Anzahl der Urlaubstage von Unternehmen zu Unternehmen variiert. So gibt es Firmen, bei denen den Angestellten lediglich die Mindestanzahl an Urlaubstagen gewährt wird. Manch einer hat das Glück in einem Unternehmen zu sein, das ihm mehr Urlaub zubilligt. Kann ich das Thema Urlaub im Bewerbungsgespräch ansprechen, wenn ich ein gutes Gefühl habe? Oder würde ich damit ein Risiko eingehen und einen negativen Eindruck hinterlassen?
Thema Urlaub Bestandteil des Arbeitsvertrags
Die Gesamtzahl der Urlaubstage ist ebenso Vertragsbestandteil Ihres neuen Arbeitsvertrages wie Ihr Gehalt. Insofern stellt sich also überhaupt nicht die Frage, ob man das Thema Urlaub ansprechen darf. Sie können sich allerdings schon im Vorfeld ein wenig informieren. Grundsätzlich gelten die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Tagen beträgt die Mindestanzahl der Urlaubstage laut § 3 BUrlG 20 Tage im Jahr.
Tarifgebunden oder eigene Regelungen?
Viele Unternehmen sind einem Flächentarifvertrag angeschlossen. Und je nach Branche sind die Urlaubsansprüche dort sehr unterschiedlich geregelt. Wer sich in einem Unternehmen bewirbt, das den Tarifvertrag der IG Metall hat, der ist fein dran. Da gibt es die berühmten 30 Tage! Andere Tarifverträge haben andere Regelungen – da müssten Sie sich die notwendigen Informationen ergoogeln.
Wenn Sie bei einem Arbeitgeber anfangen zu arbeiten, der nicht tarifgebunden ist, dann ist der Urlaubsanspruch frei verhandelbar. Manche Unternehmen lehnen sich an die tariflichen Regelungen an, manche haben ihr eigenes System. Fragen Sie nach! Schließlich würden Sie einen Kreditvertrag bei der Bank ja auch nicht unterschreiben, wenn Sie keine Auskunft über die genaue Höhe der Zinsen bekommen würden, nicht?
Dabei gilt wie immer: Überlegen Sie im Vorfeld, wo Ihre persönliche Schmerzgrenze liegt. Beziehen Sie in diese Überlegungen ein, wie dringend Sie den Job brauchen oder welche Jobbestandteile vielleicht so attraktiv sind, dass sie einen geringeren Urlaubsanspruch aufwiegen können. Schauen Sie sich also das Gesamtpaket an, bevor Sie entscheiden.
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