Einzelhandel und Einzelhändler – Definiton
Einzelhändler sind Handelsunternehmen und Kaufleute, die Waren an Endverbraucher verkaufen. Im Gegensatz zum Einzelhandel richtet sich der Großhandel an Wiederverkäufer. Die Formen des Einzelhandels sind sehr vielfältig. Sowohl was die Branchen, als auch was die Erscheinungsformen betrifft. Ferner kann man hier auch nach Kategorien wie Ort des Handels, Nachbarschaft, Betriebsform, aber auch Nutzungsfläche oder Sortimentsbreite unterscheiden. Einige Beispiele für Einzelhandelsformen: Gemischtwarengeschäft, Fachgeschäft, Kaufhaus, Warenhaus, Filiale, Versandhandel, Selbstbedienungsladen, Verbrauchermarkt etc.
Mittler zwischen Hersteller und Verbraucher
Als wesentliche Funktion in volkswirtschaftlicher Hinsicht hat der Einzelhandel die Rolle des Marktmittlers zwischen Hersteller und Verbraucher. Aus einem Gesamtangebot von Waren trifft der Einzelhändler eine Vorauswahl und erleichtert dem Verbraucher auf diese Weise den Marktüberblick. Der Einzelhandel besitzt eine Sortimentsfunktion. Sein jeweiliges Sortiment richtet sich gezielt nach den Bedürfnissen der eigenen Zielgruppe bzw. des angestrebten Kundenkreises.
Wettbewerbsvorteile im Einzelhandel
Gegenüber der jeweiligen Konkurrenz versuchen die Einzelhändler durch verschiedene Mittel einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Dies kann sowohl die Geschäftslage, aber auch das versierte Verkaufspersonal sein. In vielen Fällen sind niedrige Preise das entscheidende Verkaufsargument im Einzelhandel. So nutzen die Verbraucher seit einigen Jahren verstärkt preisaggressive Discounter. Dieser Wettbewerb zwischen den Anbietern führt häufig zur Verdrängung nicht mehr konkurrenzfähiger Mitbewerber. Dabei liegt die Gefahr eines Verdrängungswettbewerbes jedoch eher in einer Reduktion des Angebots und einer Konzentration auf nur wenige Anbieter!
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