Die Frage nach dem letzten Gehalt im Jobinterview
Fragt man einen Bewerber, welche Fragen in einem Vorstellungsgespräch am unangenehmsten sind, gehört die Frage nach dem letzten Gehalt sehr oft dazu. Gleich nach der Frage zu Schwächen oder dem „eigentlichen“ Kündigungsgrund. Und warum? Weil viele Bewerber glauben, hier besonders taktisch klug antworten zu müssen. Immerhin erlaubt die Antwort dem Personaler Rückschlüsse auf das eventuell zukünftige Gehalt.
Frage nach dem letzten Gehalt: Unzulässig – mit Ausnahmen
Nicht zuletzt stellt sich ein unbehagliches Gefühl ein, wenn es darum geht, über Geld zu sprechen. Im Grunde liegen Bewerber damit auch richtig, denn es handelt sich hierbei um eine eigentlich unzulässige Frage. Ungeachtet dessen kann es passieren, dass die Frage nach dem letzten Gehalt in einem Vorstellungsgespräch dennoch gestellt wird, denn es gibt eine Lücke.
Laut Gesetz ist die Frage nämlich dann zulässig, wenn die bisherige und die angestrebte Position vergleichbare Qualifikationen voraussetzen oder der Bewerber eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten hat. Unzulässig ist sie dann, wenn die bisherige Vergütung keine Relevanz für die angestrebte Stelle hat (BAG, Az: 2 AZR 171/81). In diesem Fall ist Lügen erlaubt.
Ehrlich antworten oder den Spieß umdrehen
Daneben gibt es natürlich aber auch die Option, ehrlich zu antworten oder darauf hinzuweisen, dass die Vergütung keine Relevanz für den neuen Job hat. Bewerber haben zudem die Möglichkeit, den Spieß umzudrehen und zu sagen: „In einer neuen Position strebe ich ein Gehalt von … an“. Einige Personaler werden sich mit einer solchen Antwort zufrieden geben.
Bewerber sollten jedoch damit rechnen, dass einige weiter nachbohren werden. In diesem Fall kann es ratsam sein anzubringen, dass der letzte / aktuelle Vorgesetzter jeden Mitarbeiter dazu anhält, Verschwiegenheit über das Gehalt zu wahren und man sich daran gerne halten möchte. Und Loyalität und Zurückhaltung dürften ja im Sinne der meisten Unternehmen sein.
Siehe auch: Gehaltswunsch in der Bewerbung angeben
Bild: Luz Bratcher | flickr.com | CC by 2.0 | Ausschnitt