Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch – wer muss zahlen?
Wer eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch im Briefkasten oder Mail-Postfach findet, hat erst einmal Grund zur Freude – aber auch vieles zu bedenken. Neben der inhaltlichen Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch muss man nämlich auch die Anfahrt organisieren. Die Anreise mit dem Auto muss geplant werden, ein Bus- oder Bahnticket her. Je nach Entfernung können die Fahrtkosten ziemlich teuer werden. Aktuell kostet beispielsweise ein Bahnticket (Hin- und Rückfahrt) von Berlin nach München um die 200 Euro. Gerade für Berufseinsteiger ist die Anreise zu einem Bewerbungsgespräch eine finanzielle Herausforderung. Vor allem, wenn es mehrere Vorstellungstermine wahrzunehmen gilt.
In der Regel zahlt der Arbeitgeber
Die gute Nachricht ist: Bewerber müssen diese Kosten nur in wenigen Fällen selbst tragen. In der Regel übernimmt derjenige die Aufwendungen, der einlädt – also der Arbeitgeber. Im Klartext heißt das: Der Arbeitgeber zahlt bei der Anreise mit dem Auto 30 Cent pro Kilometer oder ein reguläres Bahnticket zweiter Klasse. In Ausnahmefällen ist auch die Übernahme von Übernachtungskosten möglich. Und zwar, sofern eine Rückfahrt am selben Tag nicht zumutbar ist. Beispielsweise, wenn ein Bewerber diese in der Nacht antreten müsste.
Anders kann es sich bei höheren Positionen und Gehältern verhalten. Bei Führungskräften mit viel Verantwortung zeigen sich manche Arbeitgeber auch schon einmal etwas großzügiger. Grundsätzlich gilt: Die Einzelheiten zur Fahrtkostenerstattung sollte man stets vorher am Telefon oder per E-Mail mit dem Arbeitgeber klären.
Wann der Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstatten muss
Arbeitgeber können sich von der Pflicht, die Auslagen zu übernehmen, befreien. Aber nur, wenn sie dies in der Einladung zum Vorstellungsgespräch vorher deutlich machen. Der Text lautet dann oftmals so oder ähnlich:
- »Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen auf Grund der Vielzahl der eingeladenen Kandidaten entstehende Fahrtkosten nicht erstatten können.«
In diesem Fall müssen Bewerber die Fahrtkosten selbst tragen (sofern sie nicht arbeitsuchend gemeldet sind). Nicht zulässig ist es allerdings, wenn der Arbeitgeber die Reisekostenerstattung erst während des Vorstellungstermins ablehnt. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Wann zahlt das Jobcenter?
Das Jobcenter zahlt dann, wenn der Bewerber arbeitsuchend gemeldet ist. Allerdings muss der Bewerber dafür bereits vorher die Erstattung der Fahrtkosten per Formular beantragen. Zudem ist es üblicherweise so, dass sich der Bewerber vor Ort per Stempel und Unterschrift bestätigen lassen muss, den Termin wahrgenommen zu haben. Das kann manchem Bewerber unangenehm sein. Am »elegantesten« lässt sich das Problem lösen, wenn sich Bewerber Stempel und Unterschrift bereits beim Empfang / bei der Anmeldung abholen.
Siehe auch: Vorstellungsgespräch im Restaurant – „Herr Ober, einen neuen Job, bitte!“
Bild: Transformer18 | flickr.com | CC by 2.0 | Ausschnitt