Diebstahl im Unternehmen: „Das machen doch alle!“
Was machen alle? Etwas mitgehen lassen, klauen, mopsen, stibitzen, abstauben, Mein und Dein verwechseln, krallen, lange Finger machen. Aus einem Unternehmen, zu dem ich Kontakt hatte, wurde mir (unter der Hand natürlich!) berichtet, dass zu Beginn des Schuljahres immer ungewöhnlich viele Bestellungen für Drehbleistifte (die guten von Rotring!) eingingen. Darauf von mir angesprochen, durfte ich in etwa solche Reaktionen zur Kenntnis nehmen: „Na ja, man nimmt ja nur ein paar Kleinigkeiten mit. Kugelschreiber, Papier … was man halt so braucht und wo es sich nicht lohnt, groß Büromaterial für zuhause einzukaufen. Das fällt doch bei dem Verbrauch, den wir hier in der Firma haben, gar nicht weiter ins Gewicht!“ So wird dann der Diebstahl im Unternehmen schnell mal zum Kavaliersdelikt klein geredet.
Lockerer Umgang mit einem heiklen Thema?
Ein weiteres Argument, dass man sich doch nicht so anstellen soll. Das Büromaterial (die nach oben gestreckte Spesenabrechnung, das Kopieren privater Unterlagen auf dem Firmenkopierer, die Nutzung des Diensthandys für private Gespräche …) stehe einem ja eh zu. Denn der Ausbeuter von Chef zahle einem sowieso zu wenig. Und überhaupt, „die da oben“ bereicherten sich ja noch in einem ganz anderen Ausmaß.
Man geht also locker um mit dem Thema Diebstahl im Unternehmen und ein Zuviel an Rechtsempfinden wird einem gerne als Moralpredigen ausgelegt. Sie wissen schon, die Sache mit dem Splitter im Auge des anderen und dem Balken im eigenen.
Einen Diebstahl hat schon fast jeder begangen
Und tatsächlich: Kaum einer kann von sich mit Fug und Recht behaupten, sich nie am Eigentum anderer vergriffen zu haben. Die Aberntung ganzer Beerensträucher bei unseren täglichen Besuchen (immer dann, wenn man Hunger oder wenigstens Appetit hatte) fiele mit Sicherheit nicht unter „Mundraub“, mindestens nicht aus der Sicht der Gartenbesitzer, in deren Gärten die Sträucher gestanden haben. Strafmündig waren wir nicht, was den Eigentümer aber nicht daran gehindert hat, uns eine saftige Ohrfeige zu verpassen, wenn wir uns erwischen ließen.
Mit den Jahren wird man klüger und – in aller Regel – auch einsichtiger, was Recht und Unrecht angeht. Zumal man weiß, dass Verfehlungen der oben beschriebenen Art gravierende Folgen haben können. Natürlich ist die Mitnahme eines Drehbleistiftes ein Bagatelldelikt und zieht keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Diebstahl im Unternehmen und die Konsequenzen
Aber das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen immer noch Diebstähle wären. Sie unterschieden sich von sonstigen Diebstählen im Sinne des § 242 StGB und von Unterschlagungen nicht im Tatbestand, sondern nur in der Art ihrer prozessualen Behandlung. Im Klartext: Wenn Sie das im Job machen, dann hat Ihr Arbeitgeber natürlich das Recht, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen und Ihnen zu kündigen. Und Ihnen den Diebstahl auch ins Zeugnis zu schreiben.
Kommt im privaten Rahmen eine Diskussion darüber auf, ob so eine Kündigung nicht unverhältnismäßig sei und ungerechtfertigt ob des geringen Schadens, dann tun sich manchmal Abgründe auf. Völlig entgeistert ob der vorgetragenen Überzeugung muss man sich fragen, wie es mit der eigenen Menschenkenntnis bestellt ist. Ob man wirklich Lust hat, Menschen zu sich einzuladen, bei denen man hinterher das Tafelsilber oder die Gästehandtücher durchzählen muss.
In diesem Sinne: Schauen Sie genau hin!
Ihre Sabine Kanzler
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