Dienstreise und Urlaub: Reisekosten absetzen

Heute ein Kundentermin in Berlin, morgen eine Präsentation in Dresden und übermorgen ein Geschäftstreffen in Stuttgart. Wer im Vertrieb tätig ist, kommt häufig viel herum, sieht von der Umgebung aber oft nicht viel mehr als die Hotelzimmer-Einrichtung. Laut einer Umfrage nutzen jedoch immer mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit, Dienstreise und Urlaub zu verbinden.

Dienstreise und Urlaub

Wann sind Reisekosten absetzbar?

Immerhin 60 Prozent der Dienstreisenden ergreifen die Gelegenheit und lassen ihren Verpflichtungen ein paar freie Tage folgen. Während weitere 25 Prozent dies gerne tun würden, wären da nicht die strengen Richtlinien des Arbeitgebers oder steuerliche Hindernisse. Denn wer hier Steuern sparen möchte, muss einiges beachten. Grundsätzlich gilt: Reisekosten sind nicht absetzbar, wenn der berufliche Anteil einer Reise unter 10 Prozent liegt.

Den vollen Steuerabzug bekommen Dienstreisende jedoch gewährt, wenn dieser Anteil bei über 90 Prozent liegt. Bei Fällen, die zwischen diesen beiden Richtlinien liegen, gilt: Je höher der berufliche Anteil einer Reise, desto größer fällt auch der prozentuale Anteil der Steuerersparnis aus. Im Einzelfall heißt das: Reist der Arbeitnehmer im Auftrag seines Chefs, können Fahrt- oder Flugkosten vollständig angerechnet werden. Und zwar auch dann, wenn er die Reise privat verlängert. Natürlich sofern das Einverständnis des Vorgesetzten vorliegt.

Dienstreise und Urlaub: Übernachtungskosten

Anders stellt sich die Sache dar, wenn zwischen zwei Geschäftsterminen ein oder zwei Tage liegen. In diesem Fall kann man nicht nur die Reiskosten, sondern auch die Hotelübernachtung komplett steuerlich geltend machen. Auch dann, wenn der Arbeitnehmer diese Tage für Freizeitaktivitäten nutzt.

Wichtig ist, sämtliche Belege, die den beruflichen Anlass dokumentieren, aufzuheben und Spesen und private Ausgaben genau voneinander zu trennen. Private Ausflüge sollte man daher nicht mit der Firmenkreditkarte bezahlen.

26.01.2015

Bild: Anton Novoselov | flickr.com | CC by 2.0 | Ausschnitt

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