Richtig kündigen: Was Arbeitnehmer beachten sollten
Wer sich dazu entschieden hat, seinen Job zu kündigen, sieht sich oft gleich mehreren Herausforderungen gegenüber. Da gibt es organisatorische, rechtliche aber auch persönliche Aspekte zu beachten. Insbesondere dann, wenn sich über die Zeit Frust aufgestaut hat. Aber auch wenn nicht, ist die Kündigung meist mit etwas Unbehagen und Herzklopfen verbunden. Ein Zustand, der zuweilen dazu führt, in die eine oder andere Falle zu tappen, die eine solche Situation bereithalten kann. Wer richtig kündigen will, muss daher ein paar Dinge beachten.
Richtig kündigen – Sechs wichtige Aspekte
1. Fristen einhalten
Welche Kündigungsfristen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einhalten müssen, ist genau festgelegt. Entweder ergeben sich diese aus dem Arbeitsvertrag oder unmittelbar aus dem Gesetz (§ 622 BGB). Arbeitnehmer sollten jedoch nicht den Fehler machen, die Kündigung einzureichen, ohne dass der Vorgesetzte etwas davon weiß. Bevor man also die Formalien erledigt, gilt es, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und die Beweggründe darzulegen. Am besten ohne „verbrannte Erde“ zu hinterlassen. Wer also kündigen will, sollte den Vorgesetzten einige Tage vorher um einen Gesprächstermin bitten.
2. Professionell bleiben
Wer kündigt, weil er vielleicht über Jahre hinweg unbezahlte Überstunden geleistet hat oder einen cholerischen Vorgesetzten hatte, mag einiges an Frust und vielleicht sogar Wut aufgestaut haben. Mit einem neuen Arbeitsvertrag in der Tasche ist die Versuchung unter Umständen groß, noch einmal so richtig „Dampf abzulassen“. Man sollte allerdings beachten, dass man sich meistens zweimal im Leben trifft und sich auch dementsprechend verhalten. Ein „Trennungsgespräch“ bietet die Möglichkeit, die Gründe darzulegen – professionell und ohne Wertung. Und auch wenn es schwer fällt: Es ist ratsam, sich immer für die Zusammenarbeit bedanken und in Ruhe klären, wie die Kündigung bei den Kollegen und vor allem auch bei den Kunden kommuniziert werden soll.
3. Formalien beachten
Per SMS kündigen oder per E-Mail? Klingt einfach und zeitsparend, richtig kündigen kann man jedoch nur mit einer schriftlichen Kündigung (§ 623 BGB). Außerdem muss sie in jedem Fall die eigene Unterschrift tragen. Wie bei jedem offiziellen Brief sollte das Schreiben die eigene Adresse sowie die des Empfängers enthalten, den Betreff, zum Beispiel „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“, das Datum sowie die entsprechende Anrede des Empfängers. Wer nicht weiß, an wen die Kündigung zu richten ist, sollte sich an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung wenden, um den richtigen Ansprechpartner zu ermitteln. Der Text kann zum Beispiel so formuliert werden:
Sehr geehrte Frau Meier,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom xx.xx.xx ordentlich und unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zum xx.xx.xx. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt sowie den Termin schriftlich. Zugleich bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und dem Unternehmen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Max Schmidt
Wer die Kündigung per Post versendet, sollte dies als Einschreiben tun, wahlweise auch als Einschreiben mit Rückschein. Dann geht man sicher, dass die Kündigung tatsächlich rechtzeitig beim Arbeitgeber angekommen ist, auch wenn das Unternehmen selbst nicht sofort reagiert oder den Erhalt von sich aus bestätigt. Eine weitere Möglichkeit ist, das Schreiben persönlich abzugeben. Aber auch dann sollte man sich den Erhalt schriftlich bestätigen lassen.
4. Übergabe organisieren
Wer richtig kündigen will, sollte nicht nur beim Kündigungsgespräch rational bleiben, sondern auch seinen Weggang gut organisieren und mit Vorgesetzten und Kollegen absprechen. Dazu kann beispielsweise gehören, den neuen Kollegen einzuarbeiten oder dabei zu helfen, dass die Aufgaben so verteilt werden, dass die Abläufe weitestgehend reibungslos funktionieren, bis ein Nachfolger gefunden und eingearbeitet ist.
5. Engagement bis zum Ende
Es mag verlockend sein, mit der Kündigung auch seine Arbeitsmoral abzugeben. Davor sollte man sich allerdings hüten, denn genau ein solches Verhalten kann sich noch negativ auf das Arbeitszeugnis auswirken und sich im schlimmsten Fall vielleicht sogar bis zum neuen Arbeitgeber rumsprechen. Ganz abgesehen davon zahlt ja auch der Noch-Arbeitgeber nicht nur den halben Lohn. Man sollte also bis zum Schluss engagiert und motiviert bleiben, auch wenn das vielleicht ein wenig Überwindung kostet.
6. Loyalität beweisen
Selbst, wenn man bereits gekündigt und vielleicht sogar schon den neuen Job angetreten hat, gilt es noch einem weiteren Fettnäpfchen aus dem Weg zu gehen: Mit den neuen Kollegen oder gar dem Vorgesetzten über den ehemaligen Arbeitgeber herziehen. Das ist in vielerlei Hinsicht keine gute Idee und wirft immer ein schlechtes Licht auf den neuen Kollegen. Daher gilt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“.
Siehe auch: Abmahnung bekommen? Ruhe bewahren!
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