Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch
In einem Bewerbungsgespräch gibt es im Grunde genau zwei Arten von Fragen: Unbequeme und unerlaubte. Während sich Bewerber unbequemen Fragen, wie zum Beispiel der nach den Schwächen stellen müssen, brauchen sie auf unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch nicht oder nicht wahrheitsgemäß zu antworten.
Oft handelt es sich bei unzulässigen Fragen um Informationen, die sich nicht unerheblich auf die Ausübung des Jobs auswirken können. Dabei dringen sie jedoch zu weit in die Privatsphäre des Kandidaten vor. Dazu gehört etwa die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft.
Unerlaubte Fragen werden dennoch gestellt
Eine Studie von careerbuilder.com zeigt, dass unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch dennoch häufiger gestellt werden als angenommen. Und zwar oftmals aus Unwissenheit. So gab einer von fünf Personalverantwortlichen an, in einem Bewerbungsgespräch eine Frage gestellt zu haben, von der er erst im Nachhinein feststellte, dass diese unzulässig war. Das ist kaum verwunderlich, denn die Studie ergab auch, dass wenigstens einer von drei US-amerikanischen Personalern unsicher ist, wenn es um folgende unerlaubte Fragen geht:
- Welcher Religion gehören Sie an?
- Sind Sie schwanger?
- Gehören Sie einer Partei an?
- Welcher Ethnie gehören Sie an?
- Haben Sie Schulden?
- Welche Krankheiten haben Sie?
- Wollen Sie bald Kinder bekommen?
- Wie oft trinken Sie Alkohol?
Weitere unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch sind:
- Haben Sie einen festen Partner?
- Sind Sie homosexuell?
- Waren Sie in den letzten Jahren häufiger krank?
- Sind Sie vorbestraft?
- Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft?
Bis auf einige wenige Ausnahmefälle müssen Bewerber auf all diese Fragen nicht antworten. Wichtig ist, ruhig und sachlich zu bleiben und in Betracht zu ziehen, dass dem Personalverantwortlichen gar nicht klar ist, dass er eine unzulässige Frage gestellt hat.
Eine Möglichkeit wäre es zu antworten: „In dieser Frage sehe ich keinen Bezugspunkt zur angestrebten Position.“ Wenn der Personalverantwortliche aber zwei oder mehr Fragen stellt, die in die Privatsphäre eingreifen, sollten sich Kandidaten allerdings fragen, ob sie wirklich für diesen Arbeitgeber tätig werden möchten.
Bild: Adobe Stock | Dionell