Was darf ich am Arbeitsplatz und was sollte ich lassen?

Arbeitnehmer gestalten ihren Arbeitsplatz oft sehr individuell. Nicht selten weist der Schreibtisch im Büro viele private Bezüge auf. Dabei dürfte das Bild von Ehepartner und Kindern niemanden stören. Doch was darf ich am Arbeitsplatz? Darf ich SMS schreiben und mit vollen Backen kauen, Musik hören oder auf Facebook surfen? Viele Dinge halten Mitarbeiter für selbstverständlich. Dabei sind sie aber oft nicht erwünscht und unter Umständen ein Kündigungsgrund.

Was darf ich am Arbeitsplatz

Was darf ich am Arbeitsplatz? – Das letzte Wort dem Arbeitgeber!

Jemand isst im Büro, es klingeln private Handys, ein Radio dudelt. Viele Gewohnheiten von Kolleginnen und Kollegen sind nervig. Da man am Arbeitsplatz rund ein Drittel des Tages verbringt, möchte man sich die Zeit dabei angenehm gestalten. Aber gleichzeitig von anderen Kollegen nicht belästigt werden. Nur was darf ich am Arbeitsplatz und was sollte ich lieber lassen?

Schon gar nicht dürfen private Gewohnheiten die Arbeitsabläufe stören. Dann wären sie unter Umständen ein Kündigungsgrund. Daher gilt: Nicht alles, was einem Mitarbeiter gefällt, ist auch erlaubt. Der Arbeitgeber verfügt über das sogenannte Direktionsrecht und damit über das letzte Wort zu den erlaubten Gepflogenheiten am Arbeitsplatz. Dennoch hat er keine grenzenlosen Rechte. Sein Weisungsrecht darf er nur nach „billigem Ermessen“ anwenden. Zudem kann er nicht einem Kollegen etwas erlauben, was er dem anderen verbietet.

Musik am Arbeitsplatz

Chefs mögen Musik am Arbeitsplatz nicht unbedingt, können sie aber nicht komplett verbieten (BAG, 1 ABR 75/83). Nur bei wirklich störender Beschallung sind Beschränkungen möglich. Es gibt jedoch Branchen, in denen die Musik am Arbeitsplatz tatsächlich stark limitiert ist. Kraftfahrer etwa dürfen am Steuer keine Kopfhörer tragen. Dasselbe könnte auf Maschinenbediener zutreffen. Sollte ein Schaden wegen Umgehung eines solchen Verbots eintreten, könnte das – nach vorheriger Abmahnung – die fristlose Kündigung rechtfertigen.

Facebook & Co. am Arbeitsplatz

Im Internet surfen oder online etwas bestellen ist vom Arbeitsplatzcomputer aus nicht immer erlaubt. Das Übertreten des eindeutigen Verbots kann ein Kündigungsgrund sein. Schlimmstenfalls droht die fristlose Kündigung. Nämlich dann, wenn ein Mitarbeiter das Internet dazu benutzt, sich über seinen Arbeitgeber oder über Kollegen auszuklagen.

Das passiert gern auf Facebook, wo etwa ein Azubi seinen Chef als „Ausbeuter und Menschenschinder“ bezeichnet hatte. Er wurde entlassen und klagte gegen seine fristlose Kündigung. Doch das Landesarbeitsgericht Hamm gab dem Arbeitgeber recht (LAG Hamm, 3 Sa 644/12). Des Weiteren kritisch bei der Internetnutzung im Büro:

  • Viren auf Dienstrechner: Wer durch private Nutzung den Rechner verseucht, muss gegebenenfalls Schadenersatz zahlen.
  • Exzessives Surfen: Manche Arbeitgeber erlauben die private Internetnutzung. Doch sie darf weder die Arbeit beeinträchtigen noch bezüglich der Datenmengen ausufern. Eine exzessive Nutzung kann die Kündigung nach sich ziehen.
  • Auch private Mails können ein Kündigungsgrund sein (LAG Niedersachsen, 12 Sa 875/09).

Übrigens: Der Diebstahl von Firmeneigentum, in welch kleinen Mengen auch immer, ist höchst gefährlich. Jeder Arbeitgeber setzt sich bei solch einem Sachverhalt mit der Kündigung durch. Die sogenannten E-Zigaretten hingegen sind rechtlich ungeklärt, Alkohol und Essen können aber verboten werden.

Bild: punctuated | flickr.com | CC BY 2.0 | Ausschnitt

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