Zuspätkommen zur Arbeit kann Folgen haben
„Pünktlichkeit ist die Seele des Geschäfts“ hat der kanadische Schriftsteller Thomas Chandler Haliburton einmal gesagt. Termine auf die Minute genau einzuhalten, egal ob im beruflichen oder privaten Umfeld, gilt als Tugend der Höflichkeit. Wer nicht pünktlich kommt, den bezeichnet man nicht selten in einem Atemzug als „respektlos“, „unverlässlich“ oder „egoistisch“. Glaubt man den gängigen Klischees, dürfte dies in Deutschland jedoch selten passieren. Denn wir gelten gemeinhin als besonders pünktlich. Trotzdem wird vermutlich kaum jemand von sich behaupten können, an jedem einzelnen Arbeitstag im Jahr auf die Minute genau am Arbeitsplatz zu sitzen. Außerdem, so ein gelegentliches Zuspätkommen zur Arbeit ist doch verzeihlich, oder?
Kann Zuspätkommen eine Kündigung rechtfertigen?
Sei es am Montag, an dem der Wecker erst nach dem zehnten Snooze-drücken ernst genommen wird. Sei es die S-Bahn, die aufgrund winterlicher Witterungsbedingungen 20 Minuten zu spät einfährt oder der Nachwuchs, der an diesem Morgen unbedingt üben will, die Schuhe selbst zuzubinden. Die Gründe für ein Zuspätkommen zur Arbeit sind so vielfältig wie die Reaktionen der Arbeitgeber.
Wann ist zu spät zu spät? Wie oft darf man zuspätkommen, bevor man als Arbeitnehmer mit Konsequenzen rechnen muss? Fakt ist, wer regelmäßig zu spät kommt, darf nicht immer auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen. Sondern muss schlimmstenfalls mit einer Kündigung rechnen. Dies gilt vor allem dann, wenn Arbeitsabläufe empfindlich gestört werden.
Zuspätkommen zur Arbeit? Nicht alle Arbeitgeber sind kulant!
Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es, pünktlich zu erscheinen und dem sogenannten Wegerisiko zufolge eventuelle Widrigkeiten einzukalkulieren. Dazu gehören auch Eisglätte, Ausfälle der öffentlichen Verkehrsmittel und ähnliches. Auch wenn viele Arbeitgeber in diesen Fällen Verständnis zeigen, sollten sich Arbeitnehmer nicht auf deren Nachsicht verlassen.
So sind Arbeitnehmer verpflichtet, beispielsweise früher aufzustehen, ihr Fahrzeug auf Fahrtüchtigkeit hin zu überprüfen oder für alternative Beförderungsmöglichkeiten zu sorgen, um einen pünktlichen Arbeitsantritt zu gewährleisten.
Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen. Etwa wenn der Arbeitnehmer in einen Unfall verwickelt wurde. Selbst bei (wiederholtem) Zuspätkommen um fünf Minuten kann es zu einer Abmahnung kommen. Vorausgesetzt jedoch, dass der Tag und die genaue Uhrzeit dokumentiert wurden. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber den Lohn für die Ausfallzeiten kürzen. Letztlich kann es auch zu einer sogenannten verhaltensbedingten Kündigung kommen.
Um Unstimmigkeiten vorzubeugen, ist es daher ratsam, den Arbeitgeber schnellstmöglich telefonisch von einer Verspätung in Kenntnis zu setzen. Zum Beispiel, wenn es einen Stau durch einen Unfall gibt. Abgesehen davon heißt es also stets pünktlich zu sein und zu hoffen, dass schon jemand da ist, um es zu bemerken.
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