Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Seit 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Nach wie vor besteht jedoch Handlungsbedarf, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages hervor. Befragt wurden insgesamt 1.625 Unternehmen aus den Wirtschaftszweigen Industrie, Bauwirtschaft, Handel und Dienstleistungen.

Familie und Beruf

Unflexible Betreuungszeiten – das größte Problem

Trotz des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz gaben 58 Prozent der Unternehmen an, durch ein unzureichendes Betreuungsangebot in den betrieblichen Abläufen gestört zu sein. Wobei es die Probleme bis ins Schulalter der Kinder gibt. Als größtes Manko werden unflexible Betreuungszeiten genannt. Zwei Drittel der Unternehmen berichten, dass Beschäftigte aus diesem Grund ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Halbtagsbetreuung erschwere zudem das Abdecken der Gesamtbetriebszeit.

Hier sehen Unternehmen Handlungsbedarf

Daher sehen Unternehmen hauptsächlichen Handlungsbedarf hinsichtlich längerer Kita-Öffnungszeiten, flexiblerer Betreuungszeiten sowie mehr Schulhort- und Ganztagsschulplätzen. Diese Maßnahmen würden auch mehr Müttern den beruflichen Aufstieg ermöglichen. Denn mehr als die Hälfte der Unternehmen hat Probleme bei der Besetzung von Führungspositionen mit Müttern. Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich durch Ferienzeiten, in denen Betreuungseinrichtungen häufig geschlossen sind. Die Unternehmen beklagen, dass sich die Urlaubswünsche mit den betrieblichen Anforderungen nur schwer vereinbaren lassen.

Familie und Beruf – Unternehmen werden selbst aktiv

Viele Unternehmen haben inzwischen selbst Maßnahmen getroffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern soll. Fast 90 der befragten Unternehmen ermöglichen flexible und familienfreundlichere Arbeitszeiten. Das ist ein Anstieg von zehn Prozent innerhalb der letzten zwei Jahre. In mehr als jedem zweiten Betrieb können Beschäftigte gelegentlich oder regelmäßig von zu Hause aus arbeiten.

Insgesamt 64 Prozent der Unternehmen bieten Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationen zu Betreuungsmöglichkeiten (43 Prozent), finanzielle Zuschüsse (30 Prozent), die Möglichkeit, Kinder mit an den Arbeitsplatz zu bringen (30 Prozent) oder eine Notfallbetreuung (20 Prozent). Ein Teil der Unternehmen bietet zudem die Organisation einer Ferienbetreuung (18 Prozent) oder eine Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder (7 Prozent). Für diese Formen der Unterstützung wünschen sich die Unternehmen weniger Hürden. Etwa indem die Kinderbetreuung auch über kommunale Grenzen hinweg möglich ist. Oder aber, dass es den Kinderbetreuungszuschuss auch für Schulkinder gibt.

05.08.2014

Siehe auch: Berücksichtigung der Provision beim Elterngeld

Bild: Petra Bork | pixelio.de | Ausschnitt

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