Hitze im Büro: Maßnahmen, die Abhilfe schaffen

Vielen, die heute Morgen die Türen zum Büro geöffnet haben, dürfte nach dem heißen Wochenende angesichts aufgeheizter und stickiger Luft der Atem gestockt haben. Konzentration Fehlanzeige. Hitzefrei gibt es jedoch nur in den seltensten Fällen, denn auch die gesetzlichen Vorschriften zu diesem Thema sind wenig konkret. Doch was tun bei Hitze im Büro?

Hitze im Büro

Raumtemperatur muss „gesundheitlich zuträglich“ sein

So heißt es in der Arbeitsstättenverordnung, dass „(…) unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszweck des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen muss.“ Zudem müsse der Arbeitsplatz – abhängig von der Art der Arbeit und der Arbeitsstätte – Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen. Damit sind die rechtlichen Bestimmungen vergleichsweise interpretationsfreudig. Doch es gibt auch gute Nachrichten, denn die Arbeitsstättenregel zur Raumtemperatur (ASR A3.5) besagt, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen +26 Grad Celsius nicht übersteigen sollte.

Maßnahmen des Arbeitgebers bei Hitze im Büro

Liegt die Außenlufttemperatur aber darüber und steigt dadurch die Lufttemperatur im Büro über diese Marke, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Das heißt, dass der Arbeitgeber auch in diesem Fall nicht verpflichtet ist, Hitzefrei zu erteilen. Zu den Vorkehrungen, die dann getroffen werden müssen, gehören etwa die effektive Steuerung des Sonnenschutzes sowie der Lüftungseinrichtungen. Aber auch die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung oder die Lockerung von Bekleidungsregeln.

Wann besteht eine Gesundheitsgefährdung?

Eine Lufttemperatur über 26 Grad Celsius kann jedoch bei all jenen zu einer Gesundheitsgefährdung führen, die besonders schwere körperliche Arbeit zu verrichten haben, besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung tragen müssen sowie bei Schwangeren oder Älteren. In diesen Fällen besagt die Arbeitsstättenregel, dass „(…) über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden ist.“ In Einzelfällen kann es hier zum Beispiel zu einer Freistellung kommen.

Sobald die Raumlufttemperatur über die 35-Grad-Marke klettert, ist der Raum nicht als Arbeitsraum geeignet, sofern für die Zeit der Überschreitung keine technischen (z. B. Luftduschen) oder organisatorischen (z. B. Entwärmungsphasen) Maßnahmen getroffen werden oder spezielle Schutzkleidung bereitgestellt wird.

Was Arbeitnehmer bei Hitze im Büro tun können

  • Handgelenke und Nacken mit kaltem Wasser kühlen
  • Luftige Bekleidung, wobei dies insbesondere bei vorgeschriebener Kleidungsordnung mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden sollte
  • Viel trinken
  • Geräte, die man gerade nicht benutzt abschalten, denn Drucker und Co. produzieren zusätzlich Wärme

Bild: cassandrajowett | flickr.com | CC by 2.0 | Ausschnitt

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