Karriereknick für Männer in Elternzeit?
Immer mehr Männer nutzen die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. Im Jahr 2012 beanspruchten 27,3 Prozent der Väter Elterngeld. Bei den Müttern waren es 95 Prozent. Allerdings gehen Männer in den meisten Fällen (77 Prozent) nach zwei Monaten wieder arbeiten. Und das offenbar aus gutem Grund. Denn alles, was über die zwei Monate hinaus geht, scheint sich negativ auf die Karriere auszuwirken. Das hat die Studie „Nachhaltige Effekte der Elterngeld-Nutzung durch Väter“ des Berliner Instituts für sozialwissenschaftlichen Transfer ergeben.
Väterzeit gleich Karriereknick?
So berichtete etwa ein Teamleiter im Personalmanagement eines großen Automobilkonzerns davon, bei der Rückkehr aus der sechsmonatigen Elternzeit negative Erfahrungen gemacht zu haben.
Ihm wurde „Illoyalität als Mann“ vorgeworfen und seine weibliche Vorgesetzte gab ihm zu verstehen, dass man etwas anderes erwartet hätte. Denn sonst hätte man ja auch gleich eine Frau einstellen können. Zusätzlich durfte er nur noch 30 statt 40 Stunden arbeiten. Außerdem wurde ihm geraten, doch lieber den Bereich zu wechseln.
Unterstützung durch Vorgesetzte wichtig
Dass die meisten berichten, dass sich ihre berufliche Situation nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht verschlechtert habe, dürfte daran liegen, dass die Mehrheit nach zwei Monaten wieder zur Arbeit geht. Denn die Probleme beginnen dann, wenn Väter länger als zwei Monate Elterngeld beziehen.
Dann ist der Karriereknick oft vorprogrammiert und die befragten Väter berichteten von Einschränkungen ihrer bisherigen Tätigkeitsfelder. Von Projekten mit weniger Verantwortung oder von einer erwarteten Beförderung, die dann doch nicht erfolgte. Übrigens unabhängig davon, ob der Betrieb als familienfreundlich gilt oder nicht.
Ob sich die Dauer der Elternzeit auf die Karriere auswirkt, hängt dabei entscheidend vom Rückhalt durch den direkten Vorgesetzten ab. Wer bereits bei der Umsetzung durch den Chef Unterstützung bekommen hat, habe auch weniger Probleme beim Wiedereinstieg gehabt.
12.03.2015
Siehe auch: Berücksichtigung der Provision beim Elterngeld
Bild: fruity monkey | flickr.com | CC by 2.0 | Ausschnitt