10 Tugenden: Ehrenkodex für Versicherungsvermittler
Seit Jahrhunderten tragen Kaufleute zu unserem Wohlstand bei. Der Berufsstand des Versicherungsvermittlers erfüllt eine unersetzliche sozial- und wirtschaftspolitische Funktion. Durch eine auf Nachhaltigkeit angelegte vertrauensvolle Beziehung zum Kunden empfehlen die Vermittler eine bedarfsgerechte und individuelle Lösung.
Um für ein positives Image der Versicherungsvermittler zu werben, hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die Initiative „Ehrbarer Kaufmann“ gegründet. Denn wenn es nach dem Willen des BVK geht, ist das Selbstverständnis der Versicherungsvermittler als „Ehrbare Kaufleute“ der Schlüssel für das tägliche Handeln im Dienste ihrer Kunden.
Versicherungsvermittler verpflichten sich auf 10 Tugenden
Versicherungsvermittler können sich öffentlich auf einen Ehrenkodex von 10 Tugenden verpflichten, der ihnen u. a. einen fairen Umgang mit ihren Kunden, eine ständige Weiterqualifizierung und eine sozialpolitische Verantwortung auferlegt. Sie sollen in ihrem täglichen Handeln die zehn Kaufmannstugenden kultivieren.
Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im BVK, erklärt, dass sie damit öffentlich dokumentieren, sich zu den Kaufmannstugenden des BVK-Projekts zu bekennen: „Zudem lassen sich die Teilnehmer mit dem öffentlichen Eintrag an ihrem eigenen Anspruch messen, ehrbar zu sein.„
Verpflichtung zur Weiterbildung
„Daraus resultiert auch ein Auftrag zur ständigen Weiterqualifizierung und Erweiterung des eigenen Wissensstandes.“, so Spauszus. Schließlich begnügten sich Versicherungsvermittler, die sich als ehrbare Kaufmänner und -frauen verstehen, nicht mit einmal erzielten Standards. Sondern sie informieren sich ständig weiter, um solide und zukunftsfeste Versicherungsprodukte zu vermitteln. So heißt es im Kodex.
In einem späteren Schritt soll eine unabhängige Institution einen Kriterienkatalog entwickeln. Anhand dessen kann die Einhaltung der 10 Tugenden gemessen werden. Die unabhängige Stelle verleiht dann auf Antrag denjenigen Vermittlern ein öffentlich zu tragendes Siegel, das die überprüfbare Einhaltung der Kaufmannstugenden dokumentiert.
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