Compliance – Sind Werbegeschenke erlaubt?
Nach dem Kauf ist vor dem Kauf. So lautet die Erkenntnis, wenn du auch findest, dass Kundenbetreuung nicht mit dem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung enden muss. Vielmehr ist guter Service der Schlüssel zum nächsten Auftrag und einer langfristigen und guten Kundenbeziehung. Doch wo beginnt der Unterschied zwischen einer kleinen Aufmerksamkeit und einem Bestechungsversuch? Schon einmal etwas von Compliance gehört? Worum geht es eigentlich, wenn von Compliance die Rede ist?
Was ist Compliance?
Compliance heißt übersetzt Regeltreue oder Regelkonformität. Im Zusammenhang mit der eigenen Arbeitsstelle sollte dir dies vor allem dann ein Begriff sein, wenn du in deinem Job Kontakt mit Geschäfts- oder Privatkunden hast. Auf betriebswirtschaftlicher Ebene beschreibt Compliance die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. In einem Unternehmen kann es hierbei aber auch um einen freiwilligen Kodex gehen. Verantwortlich für die Einhaltung entsprechender Gesetze, Richtlinien und Bestimmungen ist der Vorstand eines Unternehmens. Dieser ist dafür zuständig die Mitarbeiter in betreffenden Unternehmensbereichen ausreichend zu schulen. Für die Vertriebsbranche ist Compliance ein wichtiges Thema. Oftmals verschwimmen hier die Grenzen zwischen Kundenservice und Korruption. Doch warum ist das eigentlich so?
Geschenke für den Geschäftsabschluss
In der täglichen Arbeitswelt geben die Compliance Regelungen vor, welche Art von Geschenken, in welcher Form und zu welcher Zeit an Kunden und/oder Geschäftspartner ausgegeben werden können. In den meisten Fällen geht es hierbei um kleine, unternehmensspezifische Aufmerksamkeiten. Zu diesen zählen zum Beispiel Kugelschreiber, Notizblock mit Firmenlogo oder eine Tafel Schokolade. Etwas anderes ist es hingegen, wenn es um höherwertige Geschenke geht, die nichts mit dem Unternehmen zu tun haben. Preisvorgaben sind meist in dem entsprechenden Compliance Regelwerk eines Unternehmens verankert. Grundsätzlich gilt es hier auch zu unterscheiden, ob ein Geschenk gemacht wurde, um den Kunden für sich zu gewinnen oder ob ein Geschenk verteilt wird, um bestehenden Kunden für ihre Treue zu danken. Die Geschenke zum Geschäftsabschluss sind genau die Aufmerksamkeiten, die einem Vertriebler schnell als Korruption ausgelegt werden können, vor allem wenn dieser sich nicht ausreichend mit dem Thema Compliance auseinandergesetzt und eventuell Preisgrenzen überschritten hat.
Kundenloyalität darf belohnt werden
Die Grenzen zwischen Korruption und Kundenbindung verschwimmen oft. Oftmals ist der Grund dafür das fehlende Verständnis oder Fachwissen der Betroffenen. Wenn es um Compliance geht, müssen die Mitarbeiter sich nicht nur im eigenen Unternehmen mit den Regelungen auskennen, sondern sollten sich auch über entsprechende Regelwerke der Geschäftspartner informieren. Ein ganz anderes Thema ist es allerdings, wenn Unternehmen Kundentreue belohnen – mit Rabatten oder auch Aufmerksamkeiten. Auch hier gibt es natürlich Vorgaben zur Preisklasse. Generell wird davon ausgegangen, dass ein entsprechender Service in den meisten Fällen von den Kunden hoch angerechnet wird. In vielen Fällen führten entsprechende Aufmerksamkeiten sogar dazu, dass Kunden sich animiert fühlten, die Geschäftsbeziehung zu erweitern oder zu intensivieren. Generell können wir also nicht empfehlen, im Vertrieb von kleinen Geschenken und Aufmerksamkeiten abzusehen. Vielmehr ist es wichtig, sich im Vorfeld über vorhandene Regelungen und Gesetze zu informieren und entsprechende Maßnahmen wirkungsvoll einzusetzen!
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