Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten
Der Versicherungsschutz ist zwar Bestandteil des täglichen Lebens für die meisten Deutschen. Dennoch hat die Branche nach wie vor mit Imageproblemen zu kämpfen. Darauf reagierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) unter anderem mit einem Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb. Diesen hat man 2013 noch einmal grundlegend erneuert. Das Ziel des Verhaltenskodex ist, eine noch höhere Qualität zu erreichen. Vor allem aber enthält er genaue Richtlinien, die das Bewusstsein für die Interessen der Verbraucher schärfen und darüber hinaus Vertriebspraktiken unterbinden, die den Bedürfnissen der Kunden widersprechen.
Mehrheit der Branche bekennt sich zum Verhaltenskodex
Bereits drei Monate nach Überarbeitung des Leitfadens hat sich laut Angaben des GDV die Mehrheit in der Branche den neuen Regeln verschrieben: „Das ist ein großer Schritt zu mehr Vertrauen in unsere Branche“, so GDV-Präsident Alexander Erdland. Vor allem, da der Versicherungsvertrieb die Schnittstelle zwischen den Versicherungsunternehmen und den Kunden darstellt und Versicherungsschutz einen besonderen Erklärungsbedarf hat.
Wünsche und Bedürfnisse des Kunden im Mittelpunkt
Der Verhaltenskodex beinhaltet insgesamt elf Richtlinien, an deren erster Stelle Transparenz steht. So müssen Versicherungsprodukte einfach und verständlich erklärt werden, um dem Kunden eine individuelle Entscheidung zu ermöglichen. Dessen Wünsche und Bedürfnisse stehen ganz explizit im Mittelpunkt. Versicherungsschutz wird als Vertrauensangelegenheit betrachtet. Im Zuge dessen verpflichten sich die Versicherungsunternehmen zur Ächtung von Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit und gewährleisten den Umgang mit vertraulichen Daten nach datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Betreuung endet nicht mit Vertragsabschluss
Im Falle eines Abschlusses muss das Beratungsgespräch ordnungsgemäß dokumentiert und sichergestellt werden, dass der Kunde auch noch nach dem Abschluss umfassend betreut und beraten wird. Insbesondere im Schaden- und Leistungsfall. Darüber hinaus muss der Kunde bei Abwerbungen über alle Vor- und Nachteile gewissenhaft informiert werden. Beim Erstkontakt sind Vermittler außerdem verpflichtet, ihren Status sowie Versicherungsunternehmen oder Vertriebsorganisation zu benennen.
Damit eine noch bessere und kompetentere Beratung möglich ist, müssen die Versicherungsunternehmen sicherstellen, dass die Vermittler eine hochwertige Ausbildung erhalten und sich stetig weiterbilden. Eine weitere Richtlinie schreibt vor, dass umsatzbezogene Zusatzvergütungen die Kundeninteressen nicht beeinträchtigen dürfen. Der Kunde muss zudem auf das Ombudsmannsystem als unabhängiges, unbürokratisches System hingewiesen werden. Damit legt der GDV den Grundstein für mehr Vertrauen in die Versicherungsbranche.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Bild: Stephanie Hofschlaeger | pixelio.de
27.03.2014